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   BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91   

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https://dejure.org/1994,10806
BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91 (https://dejure.org/1994,10806)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1994 - X ZR 83/91 (https://dejure.org/1994,10806)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1994 - X ZR 83/91 (https://dejure.org/1994,10806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeit wegen Fehlens einer erfinderischen Tätigkeit - Betonring zur Bildung von Mauern und seine Verwendung - Besonders gut gelungene technische Lösung - Naheliegende Entwicklung aus dem Stand der Technik - Bisher unbekannte spezifische Verwendung eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Als Teil des - für den Fachmann erkennbar - durch die Erfindung objektiv gelösten technischen Problems (vgl. BGHZ 98, 12, 20 - Formstein) reduziert sich die sog. "Aufgabe" auf das, was die beanspruchte Erfindung gegenüber dem in der Patentschrift als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik tatsächlich leistet.
  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Die Prüfung und Feststellung dessen, was die Erfindung tatsächlich leistet und ob damit möglicherweise ein beachtlicher technischer Fortschritt erzielt wird, steht folglich nicht am Anfang, sondern am Ende der Prüfung, ob der beanspruchten Lösung eine erfinderische Bedeutung beizumessen ist (Sen. Urt. v. 23.01.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß; vgl. auch Sen. Urt. v. 15.11.1983 - X ZR 27/82, GRUR 1984, 194 - Kreiselegge I); zur selbständigen Begründung einer erfinderischen Tätigkeit ist dieser Gesichtspunkt ungeeignet.
  • BGH, 15.11.1983 - X ZR 27/82

    Nichtigkeit eines Patents (Kreiselegge) - Erzielen eines technischen Fortschritts

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Die Prüfung und Feststellung dessen, was die Erfindung tatsächlich leistet und ob damit möglicherweise ein beachtlicher technischer Fortschritt erzielt wird, steht folglich nicht am Anfang, sondern am Ende der Prüfung, ob der beanspruchten Lösung eine erfinderische Bedeutung beizumessen ist (Sen. Urt. v. 23.01.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß; vgl. auch Sen. Urt. v. 15.11.1983 - X ZR 27/82, GRUR 1984, 194 - Kreiselegge I); zur selbständigen Begründung einer erfinderischen Tätigkeit ist dieser Gesichtspunkt ungeeignet.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Soweit er das erforderliche Fachwissen nicht selbst besaß, war von ihm zu erwarten, daß er fachkundigen Rat etwa bei Gärtnern oder sonstigen Gartenfachleuten einholte, um zu klären, was in diesem Zusammenhang zu beachten war (zur Berücksichtigung des Naheliegens derartiger Rückfragen bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit vgl. Sen. Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 - Gurtumlenkung; Sen. Urt. v. 21.03.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut u. v. 02.07.1968 - X ZR 97/65, GRUR 1969, 182 - Betondosierer).
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 17/83

    Nichtigkeit eines Patents - Fehlende Patentfähigkeit infolge mangelnder Neuheit

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Soweit er das erforderliche Fachwissen nicht selbst besaß, war von ihm zu erwarten, daß er fachkundigen Rat etwa bei Gärtnern oder sonstigen Gartenfachleuten einholte, um zu klären, was in diesem Zusammenhang zu beachten war (zur Berücksichtigung des Naheliegens derartiger Rückfragen bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit vgl. Sen. Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 - Gurtumlenkung; Sen. Urt. v. 21.03.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut u. v. 02.07.1968 - X ZR 97/65, GRUR 1969, 182 - Betondosierer).
  • BGH, 02.07.1968 - X ZR 87/65

    Nichtigkeit eines Patents (mechanische Dosieranlage und Mischanlage für

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Soweit er das erforderliche Fachwissen nicht selbst besaß, war von ihm zu erwarten, daß er fachkundigen Rat etwa bei Gärtnern oder sonstigen Gartenfachleuten einholte, um zu klären, was in diesem Zusammenhang zu beachten war (zur Berücksichtigung des Naheliegens derartiger Rückfragen bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit vgl. Sen. Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 - Gurtumlenkung; Sen. Urt. v. 21.03.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut u. v. 02.07.1968 - X ZR 97/65, GRUR 1969, 182 - Betondosierer).
  • BGH, 23.10.1973 - X ZR 47/70

    Patentnichtigkeitssache für den Titel "Loseblattbuch für Grundbuchblätter" -

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Auch bei einer solchen kann eine erfinderische Tätigkeit nur angenommen werden, wenn die Lösung das Maß des Handwerklichen und Konstruktiven überragt, nicht jedoch dann, wenn - wovon hier auszugehen ist - Wissen und Können des Fachmanns ausreichten, angesichts der gestellten Aufgabe ohne erfinderisches Zutun vom Stand der Technik zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (BGH, Urt. v. 13.06.1967 - Ia ZR 236/63, Liedl 1967/68, 171, 192 - Selbstschlußventil; vgl. auch Sen. Urt. v. 23.10.1973 - X ZR 47/70, Liedl 1971/73, 315, 329 f. - Loseblattgrundbuch).
  • BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63

    Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Auch bei einer solchen kann eine erfinderische Tätigkeit nur angenommen werden, wenn die Lösung das Maß des Handwerklichen und Konstruktiven überragt, nicht jedoch dann, wenn - wovon hier auszugehen ist - Wissen und Können des Fachmanns ausreichten, angesichts der gestellten Aufgabe ohne erfinderisches Zutun vom Stand der Technik zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (BGH, Urt. v. 13.06.1967 - Ia ZR 236/63, Liedl 1967/68, 171, 192 - Selbstschlußventil; vgl. auch Sen. Urt. v. 23.10.1973 - X ZR 47/70, Liedl 1971/73, 315, 329 f. - Loseblattgrundbuch).
  • BGH, 13.07.1967 - Ia ZR 156/63

    Vorveröffentlichung als Hindernis für die Neuheit eines Streitpatents -

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
    Auf dieser Grundlage kann den Maßstab der Beurteilung allein das Vermögen eines auf dem jeweiligen Fachgebiet tätigen Fachmanns mit durchschnittlichen Fähigkeiten bilden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 13.07.1967 - Ia ZR 156/63, Liedl 1968/69, 204, 218 - Kernbremse), bei dem eine Kenntnis des gesamten Standes der Technik vorausgesetzt wird.
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Zur Überzeugung des Senats hat es für den Fachmann, bei dem es sich nicht um einen Angler, sondern um einen - nicht notwendigerweise akademisch vorgebildeten - Konstrukteur (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger) mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von Angelgeräten handelt, der sich über die Bedürfnisse der Angler erforderlichenfalls bei diesen informiert und der für Bereiche, in denen sein Fachwissen nicht ausreicht, Spezialfachleute zu Rate zieht (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.1994 - X ZR 83/91, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 - 1998, 159, 163 - Betonring, m.w.N.) nahegelegen, den in der Streitpatentschrift erörterten Fischbissanzeiger nach der Veröffentlichung der britischen Patentanmeldung 2 170 382 (D14) zu der im Streitpatent geschützten Lösung weiterzuentwickeln.
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